Linksfraktion fordert Überprüfung der Handwerksnovelle

Wirtschaft und Technologie/Antrag - 05.04.2012

Berlin: (hib/HLE) Die Handwerksnovelle von 2004 soll einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden. Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (17/9221) auf, die dafür notwendigen Daten zu erheben. Mit der Handwerksnovelle war die Meisterpflicht als Voraussetzung zur selbstständigen Berufsausübung in 53 Gewerken aufgehoben worden. Seitdem müssten Handwerker der zulassungsfrei gewordenen Gewerke nicht einmal eine Berufsausbildung vorweisen, um sich selbstständig machen zu dürfen. Mit der Überprüfung (Evaluierung) sollen unter anderem Erkenntnisse über Ausbildungsleistungen, Umsätze, Löhne, Tarifbindungen und die Qualität der erbrachten Leistungen gewonnen werden.

Als Beispiel für eine Folge der Novelle verweist die Linksfraktion auf das Fliesenlegerhandwerk, in dem die Notwendigkeit einer Mindestqualifikation weggefallen sei. Danach sei die Zahl der eingetragenen Betriebe von 25.545 (2005) auf 59.352 (2009) stark angestiegen, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten jedoch gesunken. Die Linksfraktion verweist auf Gewerkschaftsäußerungen, wonach dies ein „starkes Indiz für Scheinselbstständigkeit“ sei. Außerdem sei der Anteil der Handwerksbetriebe, die sich an der Ausbildung beteiligen würden, seit Inkrafttreten der Novelle rückläufig.

Zu den Forderungen der Linksfraktion gehört im Bereich des meisterpflichtigen Handwerks die Sicherstellung alternativer Zugangsmöglichkeiten bei gleichwertiger Qualifikation und die Sicherstellung einer qualifizierten Ausbildung für alle Handwerksberufe. Außerdem wird verlangt, das Gefälle zwischen meisterpflichtigen und freien Gewerken abzubauen, indem der Gesellenbrief als Mindestqualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben wird.

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