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Auswärtiges/Antwort - 13.04.2012
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat sich wiederholt zu der historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia bekannt. Entschädigungsverpflichtungen der Bundesrepublik bestehen jedoch nicht, heißt es in ihrer Antwort (17/9255) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8934). Die deutsche Kolonialherrschaft im damaligen Deutsch-Südwestafrika sei im Jahr 1916 zu ihrem Ende gekommen. Mit besonders umfangreicher und zukunftsgerichteter Entwicklungszusammenarbeit sowie zusätzlich auf die Siedlungsgebiete der betroffenen Volksgruppen ausgerichteten Entwicklungsleistungen unterstütze die Bundesregierung die namibische Regierung bei ihren Bemühung, die wirtschaftliche und soziale Lage zu verbessern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein