Stellungnahme des Ethikrates zur Intersexualität

Gesundheit/Unterrichtung - 04.04.2012

Berlin: (hib/HLE) Aufgrund eines Auftrages des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zur Intersexualität erstellt, die von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/9088) vorgelegt wurde. Darin schlägt der Ethikrat unter anderem vor, dass bei Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, neben der Eintragung als „weiblich“ oder „männlich“ auch „anderes“ gewählt werden kann. Da nach geltendem Recht eine Ehe nur zwischen Mann und Frau und eine eingetragene Partnerschaft nur zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern mit weiblicher oder männlicher Einordnung eingegangen werden kann, schlägt der Ethikrat außerdem vor, Menschen mit dem Geschlechtseintrag „anderes“ die eingetragene Lebenspartnerschaft zu ermöglichen.

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