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Auswärtiges/Antwort - 11.04.2012
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung legt Wert darauf zu betonen, dass Streitgegenstand vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine Klage Deutschlands gegen Italien wegen Verletzung der Staatenimmunität (danach sind Staaten der Gerichtsbarkeit fremder Staaten entzogen) gewesen ist. Sie habe im Laufe des Verfahrens wiederholt betont, dass sich ihre Klage nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus oder deutscher Kriegsverbrechen bzw. deren Angehörigen richteten, deren Leid sie „uneingeschränkt“ anerkannt hat. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9138) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8939) deutlich.Der IGH hatte am 3. Februar 2012 entschieden, dass die Rechtsprechung italienischer Gerichte, die Deutschland für Geschehnisse aus dem Zweiten Weltkrieg die Berufung auf Staatenimmunität versagt, völkerrechtswidrig ist. Ebenso seien die in Italien eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich italienischer und griechischer Urteile rechtswidrig.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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