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Inneres/Antwort - 03.04.2012
Berlin: (hib/AHE) Insgesamt 14 Personen sind bis zum Stichtag 29. Februar 2012 im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert gewesen, deren politische Betätigung laut§ 47 des Aufenthaltsgesetzes eingeschränkt oder untersagt wurde. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/9076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8865) hervor. Angaben zu den „politischen Organisationen und Phänomenbereichen“ der Betroffenen liegen nicht vor, heißt es weiter, das AZR differenziere nicht nach diesen Kriterien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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