Bundesregierung lehnt Exportbeschränkungen für Altkleider ab

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort - 02.04.2012

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Altkleiderexporte aus Deutschland „einen der wesentlichen Hinderungsgründe für den Aufbau einer eigenen, wettbewerbsfähigen Textilindustrie in Entwicklungsländern“ darstellen. Wie es in einer Antwort (17/8690) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8528) weiter heißt, sei der Rückgang der lokalen Produktion zum Teil auch auf „wirtschaftliche und handelspolitische Probleme des jeweiligen Entwicklungslandes“ zurückzuführen. Dazu zählten unter anderem „mangelnde Produktivität von Betrieben“, staatliche Eingriffe und Wettbewerbsverzerrungen durch Importzölle.

Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass den betroffenen Ländern „geeignete außenhandelspolitische Instrumente“ zur Steuerung von Altkleiderimporten zur Verfügung stünden. Eine Exportbeschränkung für Altkleider lehnt die Bundesregierung ab. Wie sie in der Antwort weiter ausführt, würden Länder wie Kenia, Kamerun, Tansania, Malawi, Uganda und Liberia nach Schätzungen des International Trade Centre (ITC) 60 bis 80 Prozent des Kleidungsbedarfs durch Altkleider decken.

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