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Recht/Antwort - 29.03.2012
Berlin: (hib/BOB) Der Generalbundesanwalt leitete im Jahre 2011 kein Ermittlungsverfahren wegen sogenannter „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten neu ein. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/8994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8770) hervor. Es seien vom Generalbundesanwalt auch keine Verfahren von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen worden, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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