Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD

Diplomverwaltungswirtin (FH)

Wahlkreis 198 Neuwied
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz

Geboren am 13. Februar 1975 in Altenkirchen; katholisch; verheiratet.

1994 Abitur am Westerwald-Gymnasium Altenkirchen. 1994 bis 1997 Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Verbandsgemeinde Altenkirchen mit Abschluss als Diplomverwaltungswirtin (FH).

1997 bis 1999 Sachbearbeiterin im Sozialamt, 1999 bis 2001 Sachbearbeiterin, seit 2002 Fachgebietsleiterin EDV/Organisation.

Mitglied AWO, ver.di, Kinderschutzbund Altenkirchen e.V., Trotzdem e. V. Neuwied, Tierschutzverein Altenkirchen e.V., Müllkinder von Kairo e.V., Neuwied.

Februar 1994 Eintritt in die SPD; 1994 bis 1997 Beisitzerin in der Juso-AG und im Juso-Kreisverband, im Ortsverein und Kreisverband Altenkirchen; seit 1997 stellvertretende Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Altenkirchen; 1997 bis 2001 Bildungsbeauftragte des Kreisverbandes Altenkirchen und Sprecherin der Juso-AG Altenkirchen; seit 2001 stellvertretende Kreisvorsitzende der SPD Altenkirchen, seit März 2004 Mitglied des Landesvorstandes der SPD Rheinland-Pfalz. Seit Juni 1999 Kreistagsmitglied Altenkirchen.

Mitglied des Bundestages seit 2002;  2005 bis 2009 Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

Mitglied im Familie & Beruf e. V.


Kontakt

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss
  • Sportausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Altenkirchen, Altenkirchen,

Mitglied des Kreistages

ZDF, Mainz,

Mitglied des Fernsehrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Trägerverein Netzwerk Berlin e.V., Berlin,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".