Herbert Behrens, DIE LINKE.

Gewerkschaftssekretär

Wahlkreis 035 Osterholz - Verden
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

1954 geboren;verheiratet; ein Kind.

1970 Eintritt in die DKP (bis 1989); Friedensinitiative Bürgeraktion „Garlstedter Heide“; 1970 Mittlere Reife; Lehre als Schriftsetzer; 1972 Eintritt IG Druck und Papier; bis 2002 durchgehende ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit (IG Medien, DGB, ver.di); Funktionen in Gewerkschaft und Betrieb; 1973 Gesellenprüfung, anschließend Arbeit im erlernten Beruf bis 1995 mit Unterbrechungen durch Erwerbslosigkeit; Aufbau einer selbstverwalteten Kinderkrippe; 1982 Nichtabiturientenprüfung; 1995 Selbstständigkeit als Journalist und PR-Arbeiter; 2002 Abschluss Studium Sozialwissenschaften, Nebenfach Wirtschaftswissenschaften; 2002 hauptberufliche Tätigkeit als Gewerkschaftssekretär im Bereich Medien, Kunst und Industrie.

2005 Mitbegründer der WASG im Landkreis Osterholz (Kreisvorsitzender); 2005 Mitarbeit in der Attac-AG „ArbeitFairTeilen“; 2006 Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Osterholz-Scharmbeck für die WASG (seit 2007 DIE LINKE); 2007 DIE LINKE (Kreisvorsitzender); 2008 Mitglied im Landesvorstand Niedersachsen.


Kontakt

Herbert Behrens, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Unterausschuss Neue Medien

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss Neue Medien
  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Ausschuss für Kultur und Medien

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Gewerkschaftssekretär,

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Berlin

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Kreissparkasse Osterholz, Osterholz-Scharmbeck,

Mitglied des Verwaltungsrates

Stadt Osterholz-Scharmbeck, Osterholz-Scharmbeck,

Mitglied des Stadtrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".