Dr. Christoph Bergner, CDU/CSU

Hochschulagraringenieur, Parlamentarischer Staatssekretär

Wahlkreis 073 Halle
Gewählt über Landesliste Sachsen-Anhalt

Geboren am 24. November 1948 in Zwickau; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.

Abitur. Berufsausbildung zum Rinderzüchter. Hochschulabschluß. Grundwehrdienst der NVA.

Bis 1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am "Institut für Biochemie der Pflanzen" der Akademie der Wissenschaften in Halle. 1990 bis 2002 Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt, 1993 bis 1994 Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt.

1989/1990 Mitglied Neues Forum; Mitglied der CDU seit 1971, 1991 bis 1994 stellvertretender Landesvorsitzender der CDU, 1995 bis 1998 stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU.

Mitglied des Bundestages seit 2002; seit November 2005 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.


Kontakt

Dr. Christoph Bergner, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium des Innern, Berlin,

Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH, München,

Mitglied des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen

und nationale Minderheiten, Berlin

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Freundes- u. Förderkreis der Evangelischen Hochschule für

Kirchenmusik Halle (Saale) e.V., Halle/Saale,

Vorsitzender, ehrenamtlich

Sportverein Halle e.V., Halle/Saale,

Präsident, ehrenamtlich

Stiftung Deutsche Sporthilfe, Frankfurt/Main,

Mitglied des Aufsichtsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".