Ordentliches Mitglied
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Haushaltsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Finanzausschuss
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Politikwissenschaftler
Wahlkreis 014 Rostock
Direkt gewählt in Mecklenburg-Vorpommern
1997-1998 Zivildienst in einer Kita (individuelle Schwerstbehindertenbetreuung)
1999-2002 Praktikum, Volontariat und Angestellter bei Ostseewelle und Antenne Mecklenburg-Vorpommern als Redakteur und Nachrichtensprecher
2002-2007 Studium der Politikwissenschaften und der Neueren Geschichte Europas an der Universität Rostock
seit Oktober 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dr. Dietmar Bartsch, MdB
PDS-Mitglied seit 1995, seit 2007 DIE LINKE.
seit 1997 Delegierter zum Bundesparteitag Mitglied des Landesvorstandes und stellvertretender Vorsitzender seit 2004
Mitglied des Kreisvorstandes 1996-2000
seit 2004 Mitglied der Rostocker Bürgerschaft
seit 2004 Fraktionsvorsitzender
seit Oktober 2007 Hauptausschuss Finanzausschuss (Vorsitzender)
Außerdem mit dem Mandat der LINKEN in diesen Aufsichtsgremien:
Aufsichtsrat WIRO, Aufsichtsrat Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft
Mitglied im Verwaltungsrat der Ostseesparkasse Rostock, OSPA
Steffen Bockhahn, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Wahlen,
DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Wissenschaftlicher Mitarbeiter,
Dr. Dieter Bartsch, MdB, Berlin
Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH, Rostock,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
WIRO Wohnen in Rostock
Wohnungsgesellschaft mbH, Rostock,
Mitglied des Aufsichtsrates
Ostsee Sparkasse Rostock, Rostock,
Mitglied des Verwaltungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".