4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Leuphana Universität Lüneburg, Lüneburg,
Vorsitzende des Beirates des Transferzentrums für Sozialwirtschaft, ehrenamtlich
Technische Universität Berlin, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis September 2010)
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Atlantik-Brücke e.V., Berlin,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Atlantik-Forum e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Berghof-Stiftung für Konfliktforschung GmbH, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Carl-Duisberg-Förderkreis Niedersachsen e.V., Hannover,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft der Freunde des Weizmann-Instituts e.V., Heidelberg,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsche Telekom Stiftung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, jährlich, Stufe 3
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Emiratisch-Deutsche Freundschaftsgesellschaft (EDFG) e.V., Berlin,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Femtec.Alumnae e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Gesellschaft für Denkmalpflege in Niedersachsen e.V., Hannover,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Helmut und Loki Schmidt-Stiftung, Hamburg,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V., Eschborn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Rheumastiftung, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis November 2011)
Stiftung Niedersachsen, Hannover,
Senatorin, ehrenamtlich
Trilaterale Kommission, Berlin,
Stellv. Vorsitzende der deutschen Gruppe, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".