Prof. Dr. Peter Danckert, SPD

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Wahlkreis 063 Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
Direkt gewählt in Brandenburg

Geboren am 8. Juli 1940 in Berlin; evangelisch; verheiratet, vier Kinder.

1959 Abitur in Berlin. Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und München, 1967 Promotion und 2. juristisches Staatsexamen.

Seit Januar 1968 Rechtsanwalt, August 1978 bis 2010 Notar. Dozent an der Deutschen Anwaltsakademie.

Mitglied in AWO, Volkssolidarität und Märkisches Kinderdorf.

Seit 1975 Mitglied der SPD, langjähriger Ortsvereinsvorsitzender, Mitglied des Unterbezirksvorstandes, Landesparteitagsdelegierter.

Mitglied des Bundestages seit 1998; in der 15. Wahlperiode stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses, seit November 2005 Vorsitzender, seit 18. September 2010 Honorarprofessor für "Recht und Politik" an der Technischen Hochschule Wildau.


Kontakt

Prof. Dr. Peter Danckert, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Hertha BSC, Berlin,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich (bis 31.05.2010)

Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V., Berlin,

Präsident, ehrenamtlich

Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und

Landgestüt Neustadt (Dosse)", Neustadt/Dosse,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Otto-Pohl GmbH, Neubeeren

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".