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Oberstaatsanwalt a. D., Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
Wahlkreis 146 Hamm - Unna II
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Abitur 1966 in Siegen, juristisches Studium 1968 bis 1972, erstes juristisches Staatsexamen 1973, zweites juristisches Staatsexamen 1976. Grundwehrdienst, 1993 Oberst der Reserve.
1976 bis 1985 Staatsanwalt in Münster, Hagen und Dortmund, 1985 bis 1990 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, 1978 bis 1984 Lehrauftrag "Strafrecht" an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, 1985 bis 1989 Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften.
Mitglied der FDP seit 1980, Mitglied im Landesvorstand Nordrhein-Westfalen (bis 14.03.2010), Vorsitzender des Bezirksverbandes Westfalen-Süd (1992 - 09.03.2010).
Mitglied des Bundestages seit 1990; seit November 1994 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer.
Jörg van Essen, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Zeitschrift "Strategie & Technik"
Report Verlag GmbH, Bonn,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Bonn,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.V., Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Förderkreis Deutsches Heer e.V., Bonn,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,
Stellv. Vorsitzender des Beirates für Wirtschaftsrecht, ehrenamtlich
Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidialrates, ehrenamtlich
Vereinigung Liberaler Männer in Deutschland e.V. (LiMiD), Bonn,
Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".