Karin Evers-Meyer, SPD

Journalistin, Autorin

Wahlkreis 027 Friesland - Wilhelmshaven
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 10. September 1949 in Neuenburg, Landkreis Friesland; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Söhne.

Abschluss der Mittleren Reife, kaufmännische Ausbildung. Achtjährige Tätigkeit an der Akademie der Künste in Berlin, Begabtenabitur.

Tätigkeit als freie Journalistin und Autorin im Wirtschaftsbereich, zuletzt Drehbuchautorin und Produzentin für Industriefilme.

Ehrenpräsidentin des Niederdeutschen Bühnenbundes Niedersachsen und Bremen; ehrenamtliche Tätigkeiten in verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen und Vereinen.

Seit 1978 Mitglied der SPD. 1997 bis 2001 Ratsfrau der Gemeinde Zetel und stellvertretende Bürgermeisterin; seit 1986 Kreistagsabgeordnete im Kreistag Friesland, 1990 bis 1994 stellvertretende Fraktionsvorsitzende, 1994 bis 2003 ehrenamtliche Landrätin des Landkreises Friesland; 1998 bis Oktober 2002 Mitglied des Niedersächsischen Landtages, November 2005 bis November 2009 Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Karin Evers-Meyer, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der OSZE - OSZE PV
  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

EWE-Stiftung, Oldenburg,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Förderkreis Deutsches Heer e.V., Bonn,

Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich

Niederdeutscher Bühnenbund Niedersachsen - Bremen e.V., Oldenburg,

Ehrenpräsidentin, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".