Thilo Hoppe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Diakon, Journalist

Wahlkreis 025 Aurich - Emden
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 20. Januar 1958 in Einbeck; verheiratet, vier Kinder.

Abitur. Zivildienst in der Anlaufstelle für Straffällige des Diakonischen Werkes des evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Aurich. Zeitungsvolontariat, Studium der Religionspädagogik.

Diakon und Journalist.

Seit 1996 Mitglied des Kreistages Aurich, Fraktionsvorsitzender.

Mitglied des Bundestages seit 2002; entwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, seit November 2005 Vorsitzender des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.


Kontakt

Thilo Hoppe, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss "Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung"
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Evangelische Kirche in Deutschland, Hannover,

Stellv. Mitglied der Synode und Mitglied der Kammer für nachhaltige Entwicklung

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsche Welthungerhilfe, Bonn,

Ständiger Bevollmächtigter in der Mitgliederversammlung, ehrenamtlich

HELP - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".