Ordentliches Mitglied
- Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
- Finanzausschuss
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Finanzpolitische Sprecherin, Gewerbeschullehrerin
Wahlkreis 273 Rastatt
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg
Abitur. Besuch der Berufspädagogischen Hochschule Stuttgart; zweites Staatsexamen nach Referendariat in Mannheim.
Lehrtätigkeit an einer gewerblichen Berufsschule im Fach Technologie für Bäcker/innen und Konditoren/Konditorinnen. Dozentin bei der Industrie- und Handelskammer für die Weiterbildung zum Fachwirt.
Mitglied bei BUND, Naturfreunde, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, GEW und der Gustav-Heinemann-Initiative, Mitglied im Stiftungsvorstand der AWO Baden-Württemberg sowie im Stiftungsvorstand der Lebenshilfe Rastatt/Murgtal; Mitherausgeberin der Zeitschrift "Berliner Republik".
1984 Eintritt in die SPD.
Mitglied des Bundestages seit 1994; 2002 bis 2007 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion für die Bereiche Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bildung und Forschung, 2002 bis 2007 Mitglied im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sowie im Gemeinsamen Ausschuss, vom 17. November 2007 bis 27. Oktober 2009 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, seit 24. November 2009 finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, seit 2009 Mitglied im Gremium gemäß § 23 c Abs. 8 Zollfahndungsgesetz, seit 2010 Stellvertretendes Mitglied im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat.
Nicolette Kressl, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Europäische Medien- und Eventakademie GmbH, Baden-Baden,
Mitglied des Beirates
Bundesministerium der Finanzen, Berlin,
Stellv. Mitglied des Programmbeirates Sonderpostwertzeichen
Gemeinschaftsstiftung Arbeiterwohlfahrt Baden-Baden, Baden-Baden,
Mitglied des Stiftungsvorstandes, ehrenamtlich
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Kreisvereinigung Rastatt/Murgtal e.V., Rastatt,
Mitglied des Stiftungskuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".