Dr. Karl Lauterbach, SPD

Universitätsprofessor

Wahlkreis 102 Leverkusen - Köln IV
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 21. Februar 1963 in Düren.

Studium der Medizin in Aachen, Texas (USA) und Düsseldorf (Promotion zum Dr. med.). Studium der Epidemiologie und Gesundheitsökonomie (Health Policy and Management), Promotion an der Harvard Universität in Boston, USA.

1998 bis 2005 Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) der Universität zu Köln, seit 1996 Gastdozent an der Harvard School of Public Health in Boston.

1999 bis 2005 Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, 2003 Mitglied der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme (Rürup-Kommission). Mitglied im Aufsichtsrat der Rhön-Kliniken AG; Mitglied bei ver.di.

Mitglied der Programmkommission der SPD Köln, 2004 Mitglied der Arbeitsgruppe Bürgerversicherung des Parteivorstandes der SPD.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Dr. Karl Lauterbach, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Universitätsklinikum Köln, Köln,

Wissenschaftliche Beratung, 2009, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt/Saale,

Mitglied des Aufsichtsrates, 2009, Stufe 3; 2010, Stufe 3

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".