Stellvertretender Vorsitz
- 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss Kommunales
- 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
- Innenausschuss
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Polizeibeamtin
Wahlkreis 045 Celle - Uelzen
Gewählt über Landesliste Niedersachsen
Geboren am 28. April 1964 in Oldenburg; verheiratet; drei Kinder.
Abitur 1983; trat sie im Rahmen eines "Versuches" als eine der ersten uniformierten Schutzpolizistinnen in den Dienst des Landes Niedersachsen.
Stellvertetende Vorsitzende des Unterbezirks Celle; Mitglied im Gemeinderat Hermannsburg, Ausschussvorsitzende Jugend/Sport/Soziales; Mitglied im Kreistag Celle, seit 2006 Fraktionsvorsitzende.
Seit 1983 Mitglied der DPolG; stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Niedersachsen; stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion; Mitglied in der IAWP (International Association of Women Police) und ENP (European Network of Women Police); International Association of Women Police.
Mitglied im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge; 1980 bis 1988 Teamleiterin bei Jugendworkcamps in Frankreich; 1986 Gründerin und erste Vorsitzende des Jugendarbeitskreises Niedersachsen des VDK; Mitglied im Förderverein offene Jugendarbeit Hermannsburg; Mitglied im Jugendhandballförderverein Hermannsburg; Mitglied im Förderverein Waldbad Hermannsburg; Mitglied im Förderkreis Heimatmuseum Hermannsburg; Mitglied im Siedlerbund.
Kirsten Lühmann, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Polizeibeamtin,
Polizeidirektion Lüneburg, Lüneburg
BTA Betriebs- und Anlagegesellschaft mbH, Berlin,
Mitglied des Aufsichtsrates
Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG, Nürnberg,
Mitglied des Aufsichtsrates
Gemeinde Hermannsburg, Hermannsburg,
Mitglied des Gemeinderates
Innere Führung der Bundeswehr, Bonn,
Mitglied des Beirates
Stadt Celle, Celle,
Mitglied des Kreistages
dbb - Deutscher Beamtenbund und Tarifunion, Berlin,
Stellv. Bundesvorsitzende, monatlich, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".