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Steuerberaterin
Wahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Direkt gewählt in Thüringen
Geboren am 28. August 1964 in Düsseldorf; katholisch; geschieden; eine Tochter.
1983 Abitur, Studium der Finanzwissenschaften an der Fachhochschule für Finanzen; 1986 Abschluss als Diplom-Finanzwirtin; während des Erziehungsurlaubs 1998 erfolgreiche Prüfung zur Steuerberaterin; seitdem als freiberufliche Steuerberaterin tätig.
Finanzbeamtin Nordrhein-Westfalen; 1991 Wechsel nach Brandenburg; Mitaufbau der dortigen Fachhochschule; 1993 Wechsel nach Thüringen; hier Finanzbeamtin im Thüringer Ministerium für Finanzen und Sachgebietsleiterin in den Finanzämtern Weimar und Erfurt.
Mit 16 Jahren in die JU; Mitglied des Stadtrates Neuss (NRW); seit 1994 im Stadtrat Erfurt, stellvertretende Finanzausschussvorsitzende; 1998 bis 2002 Fraktionsvorsitzende der CDU-Mehrheitsfraktion im Erfurter Stadtrat; Mitglied des CDU-Kreisvorstandes Erfurt; seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages (15. WP).
Koordinatorin der CDU/CSU-Fraktion der Arbeitsgruppe Finanzbeziehungen im Rahmen der Föderalismusreform; Laut Göttinger Institut IEWP war Antje Tillmann in der 15. WP die Bundestagsabgeordnete mit der höchsten Wirtschaftskompetenz. In der 16. WP Obfrau der Föderalismuskommission II der CDU/CSU-Bundestags
fraktion.
Mitglied im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat; Mitglied im Fraktionsvorstand.
2003 bis 2007 Kreisvorsitzende DRK-Ortsverband Erfurt; 2004 bis 2009 Vorsitzende des Arbeitskreises Thüringer Familienorganisation e.V.; Mitglied im Vorstand des Freundeskreis des Ev. Augustinerklosters zu Erfurt e.V.; Mitglied des Beirates der Katholischen Schulstiftung im Bistum Erfurt.
Antje Tillmann, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Freundeskreis des Evangelischen Augustinerklosters zu Erfurt e.V., Erfurt,
Stellv. Vorsitzende
Katholische Schulstiftung im Bistum Erfurt, Erfurt,
Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".