Markus Tressel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landesgeschäftsführer

Saarland

Geboren am 17.04.1977 in Saarlouis, verheiratet, 1 Kind.

1996 Abitur am Max-Planck-Gymnasium Saarlouis; Studium der Politik- und Verwaltungswissenschaft (nebenberuflich, im Abschluss befindlich).

Mitglied der Grünen seit 1994; vom 01.04.2000 bis 26.05.2002 Landesgeschäftsführer der Saar-Grünen; von Mai 2002 bis Oktober 2004 hauptamtlicher Politischer Geschäftsführer der Saar-Grünen und Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand; Wahlkampfleiter der saarländischen Grünen im Bundestagswahlkampf 2002, 2005 und gleichzeitig Bundestagskandidat auf der Landesliste; 2004 bis 2009 Fraktionsgeschäftsführer der Grünen-Fraktion im Landtag des Saarlandes.

Seit Oktober 2004 zusätzlich ehrenamtlicher Politischer Geschäftsführer der Saar-Grünen und Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand; 2003 Mitglied des Sprecherrates und Mitbegründer der Bürgerinitiative gegen die Müllverbrennung im Kraftwerk Ensdorf; 2007 Mitbegründer und Mitglied der Bürgerinitiative „Bürger für Klima- und Umweltschutz e.V. “ gegen ein Kohlegroßkraftwerk am Standort Ensdorf; November 2000 bis Juli 2009 Mitglied des Rates der Gemeinde Bous, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; seit 2004 Mitglied im Vorstand des Jugend- und Kommunikationszentrums SBS (Alter Betriebshof) Saarlouis.

 


Kontakt

Markus Tressel, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Tourismus

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Fraktionsgeschäftsführer,

Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag des Saarlandes, Saarbrücken

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsches Seminar für Tourismus Berlin e.V., Berlin,

Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".