Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > Doppelbesteuerungsabkommen mit Vereinigten Arabischen Emiraten
Nach Abgaben der Bundesregierung unterliegen natürliche Personen in den Emiraten keiner Steuer. Für juristische Personen werde Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer nur von Unternehmen erhoben, die im Erdölsektor tätig seien sowie von Banken.
Um sicherzustellen, dass in Deutschland steuerpflichtige Personen im bilateralen Verhältnis zu den Emiraten keine ”weißen Einkünfte“ mehr erzielen können, gilt eine Person nur noch dann als in den Emiraten ansässig, wenn sie dort ihren Wohnsitz hat und zugleich Staatsangehöriger der Emirate ist.
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