Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > Mehrheit der Sachverständigen zufrieden mit Reform des Vormundschaftrechts
Professorin Barbara Veit von der Universität Göttingen äußerte sich als die Vertreterin des Deutschen Familiengerichtstages ebenfalls ablehnend zur Festschreibung im Gesetz, einmal im Monat Kontakt mit seinem Mündel zu haben. Dieser Kontakt werde den Bedürfnissen nicht gerecht. Helmut Schindler, Justitiar und Abteilungsleiter der katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg, war anderer Meinung: Nur der könne eine Gefährdung erkennen und verantwortlich zum Schutz des Kindes handeln, der dessen Lebensumstände realistisch einzuschätzen vermag. Der Vormund müsse also zu Recht guten Grund haben, um von dieser grundsätzlichen Verpflichtung zu monatlichen Besuchskontakten verantwortlich Abstand nehmen zu können. Und Joachim Beinkinstadt (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) stimmte dem zu: ”Ohne persönlichen Kontakt zum Mündel“ laufe nichts.
Professorin Hildegund Sünderhauf-Kravets von der Evangelischen Hochschule Nürnberg (Fakultät für Sozialwissenschaften) bezeichnete es als die zentrale Neuerung im Gesetzentwurf: Die Amtsvormundschaft, die statt der Eltern die elterliche Sorge für ein Kind ausübe, müsse dieses Kind persönlich kennen und eine möglichst vertrauensvolle Beziehung zu ihm haben. Dies sei auch verfassungsrechtlich dringend geboten. Und Thomas Meysen von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe aus Berlin gratulierte zu dem ”Mut, eine konkrete Fallzahl“ (nämlich 50) in das Gesetz zu schreiben.
Bundesregierung und SPD-Fraktion erinnerten an den Fall Kevin aus Bremen. Der zuständige Amtsvormund hatte damals über 200 Fälle zu betreuen gehabt. Die Sozialdemokraten sprachen sich deshalb in ihrem Antrag (17/2411) dafür aus, die Zahl der Fälle auf höchstens 40 zu begrenzen.
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