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Die Durchführung des Stresstests ist Zwischenergebnis und zeitlich nachgelagerte Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens zu Stuttgart 21, schreibt die Fraktion zur Begründung. Bisher hätte zentrale Entscheidungsgrundlagen für eine eventuelle Erweiterung der Kapazitäten des Projekts Stuttgart 21 in der Kürze des Schlichtungsverfahrens nicht abschließend geklärt werden können. Der Stresstest müsse daher den gleichen Kriterien wie die Schichtung selbst folgen: Transparenz und Dialog in Augenhöhe, heißt es im Antrag.
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