Berlin: (hib/EIS/AHE) Zum 1. Januar 2011 sind keine gesetzlichen Regelungen im Verbraucherschutz zu den Themen Verbrauchertelefon, Internetkostenfallen, Telefonwerbung, Spielzeug, Anlegerschutz, Entschädigung von technischen Fehlern bei EC-Karten, Entschädigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kartellverstößen, Löschtaste für persönliche Daten im Internet, Datenschutz bei Geoinformationen und Schlichtungsstelle für Flugreisende getroffen worden. Das geht aus einer Antwort (
17/5103) der Bundesregierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Regierung plane ”allerdings zahlreiche Gesetzesvorhaben zu den […] genannten Bereichen“, heißt es weiter. Die Grünen hatten in einer Kleinen Anfrage (
17/4955) Aufklärung über den derzeitigen ”Sachstand verbraucherpolitischer Ankündigungen“ durch die Bundesregierung gefordert und wollte darüber hinaus wissen, wie sie die derzeitige Preissteigerungen bei Strom, Krankenkassen und Flugreisen bewerten. Aus der Regierungsantwort geht dazu hervor, dass für das Jahr 2011 ein Steigerung des Verbraucherpreisniveaus von 1,8 Prozent erwartet wird. Damit liege Deutschland in einem Rahmen, den die Europäische Zentralbank für vertretbar halte.
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