Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > SPD-Fraktion will Sonderausschuss "Atomausstieg und Energiewende"
Zugleich mahnt die Fraktion, Deutschland müsse wieder ”zurückfinden zu einem breiten gesellschaftlichen Konsens in der Energiepolitik“. Dabei gehörten die Beratungen über den Atomausstieg und die künftige Energiepolitik in das Parlament. ”Die Entscheidungen darf sich kein Parlament durch ausgelagerte Kommissionen aus der Hand nehmen lassen“, betont die Fraktion. Die Verantwortung, über ”vertretbare oder eben nicht hinnehmbare Risiken in der Energieversorgung zu entscheiden und die langfristigen Leitlinien der Energieversorgung zu konzipieren“, liege beim Bundestag. Diese Fragen könnten nur interdisziplinär behandelt und beantwortet werden. Deshalb bilde der Sonderausschuss die Möglichkeit, die fachspezifischen Bereiche zu bündeln und für das Parlament ”eine Gesetzgebung vorzubereiten, die ganzheitlich angelegt ist und der Verantwortung des Gesetzgebers Rechnung trägt“.
In dem Sonderausschuss sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion alle Zuständigkeiten gebündelt werden, die ”notwendig sind, um die mit dem Atomausstieg und der Energiewende verbundenen Gesetzgebungsmaßnahmen zügig und umfassend beraten zu können“. Im Einzelnen soll das Gremium laut Vorlage Änderungen des Atomgesetzes vorbereiten, damit die ”unsichersten Atomkraftwerke“ zum Ende des derzeitigen Moratoriums auf stabiler gesetzlicher Grundlage abgeschaltet werden können. Zudem solle es Änderungen der Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Atomkraftwerken vorschlagen. Ferner soll der Sonderausschuss aus Sicht der SPD-Abgeordneten aufzeigen, wie Deutschland noch in diesem Jahrzehnt vollständig aus der Atomtechnologie aussteigen kann. Dabei sollte der ”frühestmögliche Ausstieg“ angestrebt werden. Darüber hinaus gehe es um Weichenstellungen dafür, so schnell wie möglich eine vollständige Energieversorgung Deutschlands mit erneuerbaren Energien zu erreichen, heißt es in dem Antrag. Er soll im Anschluss an die Plenardebatte zur weiteren Beratung an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen werden.
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