Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Sachverständige begrüßen geplante Verbesserung der Versorgung von im Ausland verletzten Soldaten
Konkret sieht der Entwurf des sogenannten Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (17/7143) unter anderem eine Erhöhung der einmaligen Entschädigungszahlung an schwer verletzte Soldaten, Beamte und Zivilbeschäftigte, deren Erwerbsfähigkeit dauerhaft um 50 Prozent vermindert ist, von derzeit 80.000 auf 150.000 Euro vor. Ebenso sollen die Entschädigungszahlungen an Ehepartner und Kinder von Soldaten und Zivilbeschäftigten, die im Einsatz tödlich verunglücken oder getötet werden, von 60.000 auf 100.000 Euro steigen.
Die Regierung plant außerdem Verbesserungen bei den Pensionen und Renten von Bundeswehrsoldaten, Beamten und Zivilbeschäftigten. So sollen Auslandseinsätze ab einer bestimmten Mindestdauer stärker auf die Altersversorgung angerechnet werden. Der Stichtag im Einsatz-Weiterverwendungsgesetz wird zudem vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 zurückdatiert. Nach diesem Gesetz können Soldaten und Zivilbedienstete ab einer einsatzbedingten Erwerbsminderung von mindestens 50 Prozent eine Weiterbeschäftigung im Bundesdienst beantragen.
Dies kritisierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes Ulrich Kirsch. Er forderte die Senkung des erforderlichen Grades der Schädigungsfolgen von 50 auf 30 Prozent, wie es auch in einem Antrag der Koalitionsfraktionen (17/2433) vom vergangenen Jahr gefordert worden war. Vor allem für Zeitsoldaten und freiwillige Wehrdienstleistende sei dies wichtig, sagte Kirsch. „Sie stehen bei einer Verletzung oft vor dem beruflichen Aus.“ Zudem kritisierte er, dass nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Nichterweislichkeit des Ursachenzusammenhangs zwischen Wehrdienst und gesundheitlicher Schädigung weiterhin zu Lasten der Betroffenen gehe. Es sei „nicht hinnehmbar“, dass diese in oft langjährigen Verfahren belegen müssten, dass die Schädigung eine Folge des Wehrdienstes sei. Kirsch sprach sich für eine Umkehr der Beweislast aus. Der Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer sagte, er habe keine rechtlichen Bedenken gegen die Umsetzung. Eine Umkehr der Beweislast halte er vielmehr für notwendig – vor allem bei Soldaten mit Posttraumatischen Belastungsstörungen.
Dem widersprach Gerd Höfer vom Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr. Eine Umkehr der Beweislast werde die Situation der Betroffenen nicht verbessern und die Feststellung der Schädigungsfolgen nicht erleichtern, betonte er. Im Gegenteil: Auf den Betroffenen kämen unter Umständen „die Summe behördlicher Maßnahmen“ zu.
Für eine Umkehr der Beweislast plädierte wiederum Andreas Timmermann-Levanas, Vorsitzender des Bundes Deutscher Veteranen. Er kritisierte außerdem den im Gesetzentwurf genannten Stichtag, nach dem nur diejenigen von den erhöhten Einmalzahlungen profitierten, „die ab 2011 im Einsatz sind“. Das verstünden die Betroffenen nicht. „Wir reden hier nicht von 300.000 Betroffenen, sondern von Einzelfällen“, betonte Timmermann-Levanas. Seit 1992 hätten 177 Soldaten eine Einmalentschädigung erhalten. Zudem halte er die Senkung des Grades der Schädigungsfolgen auf 30 Prozent für richtig, sagte Timmermann-Levanas. Dieser Forderung schloss sich auch Militärgeneraldekan Matthias Heimer vom Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr an.
Karl-Heinz Biesold, medizinischer Psychiater und Psychotherapeut beim Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, hält eine Senkung auf 30 Prozent nicht für notwendig. Das Problem liege vielmehr bei den Gutachten, betonte er. Häufig würden Soldaten zu niedrig eingestuft. Die Begutachtungskriterien müssten verbindlich festgelegt werden.
Der Gesetzentwurf lasse einige Fragen offen, meinte Peter Niepenberg vom Bundeswehr-Sozialwerk. So gebe der Entwurf keine Auskunft darüber, wie schnell die Hilfe in Notfällen bei den Betroffenen ankomme. Ein weiteres Problem seien die Fälle, in denen keine familienrechtlichen Verbindungen vorhanden seien. Die Soldaten müssten auf diese Probleme aufmerksam gemacht werden, so dass sie ihnen etwa testamentarisch vorgreifen können.
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