Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Anhörung zum sexuellem Missbrauch
Das geltende Recht sehe unter bestimmten Umständen die Ersparung von Mehrfachvernehmungen für Kinder und Jugendliche bereits vor. Zukünftig sollten sie auch für erwachsene Zeugen gelten, sofern bestimmte Straftaten gemeint seien und die Opfer zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren waren. Die Initiative der Regierung sieht weiter vor, dass ein Opferanwalt auch für Erwachsene gestellt werden kann. Nötig sei dies, wenn der Missbrauch oder die Misshandlung schon längere Zeit zurückliegen und das Opfer zum Zeitpunkt der Ermittlungs- oder Strafverfahren bereits über 18 Jahre alt war.
Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Verletzung beispielsweise des Lebens und der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, auf 30 Jahre zu erhöhen.
Die strafrechtliche Verjährungsfrist im Falle von sexuellem Missbrauch von Kindern soll nach dem Willen der SPD-Fraktion auf 20 Jahre erhöht werden. Gegenwärtig beträgt sie zehn Jahre. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll auf 30 Jahre angehoben werden. Zurzeit sind es drei Jahre. Zur Begründung heißt es, die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen belege, dass in Kinderjahren missbrauchte Opfer so massiv traumatisiert sein könnten, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage seien, ihr Schweigen zu brechen.
Opfer sexueller Gewalt sollen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Zeit haben, eine eventuelle Traumatisierung durch die Tat zu verarbeiten. Die Abgeordneten wollen deshalb die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erhöhen, wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde. Bislang seien es nur drei Jahre. Opfer sexueller Gewalt würden mehr Zeit erhalten, um Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz für Therapie- und Rehabilitationsbehandlungen zu stellen. Nach dem Willen der Grünen soll die zivil- bzw. strafrechtliche Verjährung aus familiären Gründen oder bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres einsetzen.
Der Rechtsausschuss hat folgende Sachverständige eingeladen: Klaus Michael Böhm, Behandlung-Initiative Opferschutz e.V., aus Karlsruhe; Professor Reinhard Böttcher, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg; Sibylle Dworazik, Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt; Anja Farries, Richterin am Amtsgericht Lübeck; Margarete Gräfin von Galen, Fachanwältin für Strafrecht aus Berlin; Reinhard Nemetz, Leitender Oberstaatsanwalt aus Augsburg; Helmut Pollähne von der Universität Bremen; Professor Henning Radtke von der Universität Hannover und Professor Bernhard Weiner, Polizeiakademie Niedersachsen aus Meppen. Die Anhörung findet um 14.00 Uhr im Raum 4.300 im Paul-Löbe-Hauses statt.
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