Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > OSZE-Sonderbeauftragte: Menschenhandel kein marginales Problem
Menschenhandel sei kein „marginales Problem“, betonte Maria Grazia Giammarinaro, und gehe mit wirtschaftlichem Trends wie der Globalisierung einher. Gerade der Handel zur Ausbeutung von Arbeitskraft nehme zu. Daher müsse die Wahrnehmung des Problems in der Öffentlichkeit gestärkt werden. Zur Verbesserung der Situation müsste zudem die „Effektivität nationaler Antworten“ verbessert und die Unterstützung der Opfer verstärkt werden. Opfer sollten nicht nur als Zeugen behandelt werden, betonte die OSZE-Sonderbeauftragte. Zudem müsse die Strafverfolgung effektiver werden, meinte sie. Auch Parlamente spielen ihrer Meinung nach bei der Bekämpfung von Menschenhandel eine wichtige Rolle, weil sie die Verbindung zu anderen Politikbereichen herstellen können – etwa zu der Arbeits- und Beschäftigungspolitik oder der Einwanderungspolitik. Die Kriminalisierung illegaler Einwanderer erschwere die Bekämpfung des Menschenhandels.
Genau dies sei der kritische Punkt, betonte die Fraktion Die Linke. In Deutschland würden Einwanderer ohne Aufenthaltsrecht „schnell abgeschoben“. Wenn sie mit den Behörden zusammenarbeiteten, dürften sie bis zu sechs Monaten in Deutschland bleiben. Danach drohe Abschiebung.
Die CDU/CSU-Fraktion unterstrich die Wichtigkeit einer stärkeren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. „Es stimmt, dass der Menschenhandel in der Kriminalitätsbekämpfung nicht immer an erster Stelle steht“, hieß es. Die FDP-Fraktion erkundigte sich, ob die aktuellen Entwicklungen in Nordafrika Auswirkungen auf den Menschenhandel haben. Außerdem wollte sie wissen, wie sich das Problem des Kinderhandels zu illegalen Adoption darstellt.
Der Menschenhandel sei Teil der organisierten Kriminalität, hieß es aus der SPD-Fraktion. Das mache es so schwer, dagegen vorzugehen. Oft würden Menschenhändler wegen anderer Vergehen wie Steuerhinterziehung verurteilt. „Aber den Opfern nutzt das nichts.“ Die Fraktion erkundigte sich, wie sicher Menschen seien, die als Zeugen oder Nebenkläger auftreten.
Opfer träten zudem nicht als Zeugen auf, wenn sie nach dem Prozess in das Land zurückmüssten, aus dem sie einst verschleppt wurden, betonte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dort seien sie erneut schutzlos.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wird sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 30. November, erneut mit dem Thema Menschenhandel beschäftigen. Die Veranstaltung beginnt um 16 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus, Saal 1.302. Besucher können sich mit Name, Vorname, Geburtsdatum per Fax (030/227-36051) oder E-Mail (menschenrechtsausschuss@bundestag.de) anmelden.
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