Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Pläne der Gorleben-Erkundung erörtert
Das BfS zeichnet für die Erkundung des Standorts Gorleben verantwortlich. Der Erste Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem Endlager für Atommüll auf diesen einen Ort zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist. Am Donnerstag stand der Rahmenbetriebsplan für die Erkundung im Blickpunkt.
Wegen fehlender Salzrechte hatte das BfS seinerzeit beschlossen, sich bei der Erkundung auf den Nordostflügel des Salzstocks zu beschränken. Auf Vorhalt eines Vermerks der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) vom 18. August 1993, in dem auf Grund der Beschränkungen die Rede von einem „veränderten Erkundungskonzept“ ist, antwortete Rösel: „Ich bleibe dabei, dass das Konzept sich nicht verändert hat. Diejenigen, die darüber zu befinden hatten, haben sich der Auffassung angeschlossen, dass es sich um eine Kontinuität handelt.“
Rösel sagte, bei der Erkundung habe das BfS eine Kostenoptimierung innerhalb des Gesetzesrahmens betrieben. „Wir haben diesen aber nie ruhen lassen, um Kosten zu sparen.“ Selbst während des Moratoriums habe Gorleben Geld gekostet: „Für das Offenhalten waren jährlich 20 bis 25 Millionen Euro nötig.“
Abgeordnete fragten Rösel nach dem Umgang mit Mitarbeitern, die Bedenken über die Erkundungseinschränkung geäußert hatten. Konkret wollten Parlamentarier wissen, ob ein Kollege Rösels vorzeitig von seiner Zuständigkeit für Bergbaufragen abgezogen worden ist. „Ich weiß es nicht“, antwortete Rösel. „Es kann möglicherweise sein, dass er in den Ruhestand gegangen ist.“
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