Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Zeuge berichtet über Binnenpluralismus im Bundesamt für Strahlenschutz
Der Erste Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem Endlager für Atommüll auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist. Von Thomauske wollten die Ausschussmitglieder wissen, wie das Bundesamt intern mit abweichenden Einschätzungen umgegangen ist. Thomauske arbeitete viele Jahre als Fachbereichsleiter im Bundesamt.
Auf die Frage, warum Thomauske mit der Übernahme neuer Aufgaben nicht mehr mit dem früher dafür tätigen Referenten Gert Wosnik zusammenarbeitete, sagte Thomauske: „Das lag in der Hoheit der Amtsleitung. Ich habe das nicht entschieden.“ Er habe zu keinem Zeitpunkt darauf eingewirkt, dass Wosnik seine Position verliert.
Aus der Opposition wurde dem Zeugen ein Schreiben Wosniks vom 31. Januar 1997 vorgehalten. In ihm kritisierte der ehemalige Referent die von Thomauske zusammengefasste Entscheidung, sich vorerst bei der Erkundung des Gorlebener Salzstocks auf die Nordostpassage zu beschränken. In dem Schreiben heißt es von Wosnik, hätte man ihm Thomauskes Schreiben vorgelegt, hätte er es nicht gezeichnet. „Es war nicht von Bedeutung, dass er gegenzeichnet“, erwiderte Thomauske vor dem Ausschuss. „Wosnik war zuständig für die Überwachung, ob Vorhaben bergrechtmäßig zulässig waren.“ Außerdem sei sein Schreiben mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe abgesprochen gewesen.
Auf die Frage, ob man bei einer eventuellen Eignung der Nordostpassage auf eine weitere Erkundung des Südwestflügels verzichtet hätte, antwortete Thomauske: „Diese Frage ist nicht beantwortbar.“
Als nächsten Zeugen wollte der Ausschuss am Donnerstagabend Gert Wosnik vernehmen.
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