Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2011 > SPD-Fraktion: "Recht auf Girokonto" soll gesetzlich verankert werden
Die SPD-Fraktion erinnert daran, dass die Spitzenverbände des deutschen Finanzwirtschaft bereits 1995 den Banken empfohlen hätten, jedem Verbraucher auf Wunsch ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen. „Nach über 15 Jahren ist die deutsche Kreditwirtschaft weiterhin nicht bereit, allen Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten“, heißt es in dem Antrag. Hunderttausende würden in Deutschland kein Girokonto erhalten.
Zu dem zum 1. Juli 2010 per Gesetz eingeführten „Pfändungssschutzkonto“ (P-Konto) verweist die SPD-Fraktion auf Untersuchungen von Verbraucherschützern, wonach es nach der Umstellung normaler Konten auf P-Konten zu erheblichen Gebührensteigerungen gekommen sei. Durch überhöhte Gebühren würden die Institute die Kunden zur Kündigung der Konten drängen. „Mit dem Verzicht auf eine wirksame Selbstregulierung zwingt die Branche den Gesetzgeber nunmehr, die Institute zur Führung eines Guthabenkontos für bisher kontolose Verbraucher gesetzlich zu verpflichten“, stellt die SPD-Fraktion fest.
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