Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Abbau der kalten Progression: Kein voller Ausgleich für Länder und Kommunen
Die Äußerungen der Koalitionsfraktionen stießen auf Widerspruch bei der Opposition. Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, von Einigkeit der Sachverständigen könne überhaupt keine Rede sein. Einigkeit habe es allenfalls in dem Teilbereich der als notwendig betrachteten Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages gegeben. Die SPD-Fraktion warnte die Koalition davor, gegen die Zahlen zu argumentieren. Die Gesamtwirkung des Gesetzentwurfs führe dazu, dass es bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro eine monatliche Entlastung von 12,50 Euro gebe. Daran sehe man die marginale Wirkung des Gesetzentwurfs. Die Fraktion Die Linke wies auf Kritik von Sachverständigen an dem problematischen Knick im Tarifverlauf hin, der nach einem früheren Finanzminister auch „Waigel-Buckel“ genannt werde. An der Stelle sollten nach Auffassung von Sachverständigen Änderungen vorgenommen werden. Außerdem verlangte die Fraktion einen Ausgleich für die Einnahmeverluste der Kommunen durch das Steuergesetz.
Der Vertreter der Bundesregierung wies Forderungen nach einem vollen Ausgleich der Steuerausfälle für Länder und Kommunen zurück. Die auf die Maßnahmen gegen die kalte Progression zurückgehenden Steuerausfälle würden ausgeglichen. Steuerausfälle durch die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Freistellung des Existenzminimums könnten nicht ausgeglichen werden.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf mit dem Argument, im System des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs profitiere der Staat von systembedingten Steuereinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen würden. Es solle jedoch verhindert werden, „dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen“.
Daher ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) vorgesehen. Die Anhebung orientiert sich an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Auch der Tarifverlauf soll prozentual wie der Grundfreibetrag um 4,4 Prozent angepasst werden. Ohne Anpassung des Tarifverlaufs käme es durch die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz zu einer nicht gewollten „Stauchung“ des Tarifs innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression, wird im Gesetzentwurf erläutert.
In der Begründung des Gesetzentwurfs verweist die Bundesregierung auf die positiven Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen. Dessen Prognosen würden für die nächsten Jahre den Spielraum eröffnen, den Bürgern in zwei Schritten inflationsbedingte Mehreinnahmen in einem Volumen von sechs Milliarden Euro zurückzugeben und das „im vollen Einklang mit der konsequenten weiteren Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse“.
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