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Mit Verweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fordern alle Fraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages die Freilassung des iranischen Regisseurs Jafar Panahi. In Artikel 19 der Erklärung der Vereinten Nationen heißt es: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Die Mitglieder des Kulturausschusses halten es für nicht vertretbar, dass Jafar Panahi im Dezember 2010 in Teheran zu langjähriger Haft und Berufsverbot verurteilt wurde, weil er einen Film über die Präsidentschaftswahlen von 2009 im Iran drehen wollte. Die Abgeordneten solidarisieren sich damit mit den Veranstaltern der Internationalen Berliner Filmfestspiele, die die Freilassung des Regisseurs fordern. Demokratische Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst dürften nicht verletzt werden. Die Verantwortlichen im Iran seien aufgerufen, diese Grundrechte zu gewährleisten.
Die Abgeordneten bedauern ausdrücklich, dass Jafar Pahani nicht nach Deutschland ausreisen und als Jurymitglied an der Berlinale teilnehmen kann. Sein Film „Offside“ war 2006 mit dem Silbernen Bären prämiert worden.
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