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Stellungnahme der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, die Linke, Bündnis 90/die Grünen zum Bericht des Auswärtigen Amtes zu der Lage der Deutschen Auslandsschulen und zum geplanten Reformkonzept des Auswärtigen Amtes zum Deutschen Auslandsschulwesen in der Sitzung des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik am 17. Januar 2011
Der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik stellt fest:
In einem Antrag vom 28. Mai 2008 (16/9303), der vom Bundestag angenommen wurde, ist festgelegt:
„Deutsche Auslandsschulen vermitteln ein nachhaltiges und positives Bild von Deutschland. Sie verbinden Völker und Kulturen in aller Welt mit Deutschland und schaffen Verständnis für Deutschland …. Die Schulen leisten als Zentren schulischer Zusammenarbeit einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der schulischen Bildung und damit zur Entwicklung im Gastland insgesamt. Weiter legen sie Grundlagen für eine erfolgreiche Weiterbildung in Deutschland und fördern als kulturelle Zentren die interkulturelle Kompetenz. …“
Es war erklärtes Ziel dieses Beschlusses, das Auslandsschulwesen in diesem Sinne zu stärken und weiterzuentwickeln. Der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bekräftigt, dass er an diesem Beschluss festhält.
Das Auswärtige Amt arbeitet laut Sachstandsbericht des Auswärtigen Amtes vom Januar 2011 seit 2009 an einem Reformkonzept für die Auslandsschulen. Damit sollen unter anderem strukturelle Voraussetzungen zu Einsparungen im Schulfonds geschaffen werden.
Die Reformvorschläge des Auswärtigen Amtes beinhalten, dass die existierenden privaten gemeinnützig strukturierten Schulvereine zukünftig ergänzend mit kommerziell arbeitenden Privatanbietern, die im Ausland aktiv werden wollen, im Rahmen von Public Private Partnership zusammenzuarbeiten können. Um auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel der in einigen Regionen steigenden Nachfrage nach deutscher Ausbildung gerecht zu werden, können Public Private Partnership - Modelle geprüft werden; es muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass dies keine negativen Konsequenzen für die Qualität und Inklusivität der Schulen hat. Deshalb soll an dem Prinzip der Gemeinnützigkeit festgehalten werden. Hohe Kosten zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines hervorragenden Bildungsangebots dürfen nicht dazu führen, dass Kinder aus finanziell schwachen Familien vom Besuch deutscher Auslandsschulen ausgeschlossen werden.
Deutsche Auslandsschulen vermitteln ein nachhaltiges und positives Bild von Deutschland, als Zentren schulischer Zusammenarbeit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der schulischen Bildung und damit zur Entwicklung im Gastland insgesamt. Ziel kann es daher nur sein, möglichst vielen Kindern unabhängig von sozialer Herkunft Zugang zu den Schulen zu ermöglichen.
Zudem ist geplant, die von den Ländern festgelegt Richtzahl für garantierte Auslandsdienstlehrkräfte abzusenken. Eine bestimmte Anzahl dieser Lehrer ist nach den Standards der Kultusministerkonferenz jedoch notwendig, um überhaupt an einer Schule das Abitur bzw. das Deutsche Sprachdiplom anbieten zu können.
An den Auslandsschulen unterrichten verbeamtete Auslandsdienstlehrkräfte, die von den Ländern entsandt werden, und Ortslehrkräfte, die zum Teil auch verbeamtet, jedoch direkt bei den Schulen angestellt sind. Für beide Gruppen fordern die Länder vom Bund, für die Versorgungszuschläge aufzukommen. Entgegen der geltenden Bund-Länder-Vereinbarung vom 21. Dezember 1994 haben die Ministerpräsidenten der Länder am 15. Dezember 2010 den Beschluss gefasst, ab dem 1. Januar 2011 anlässlich neuer Beurlaubungen von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst Versorgungszuschläge vom Bund zu erheben.
Der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik fordert die Bundesregierung auf:
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