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Nachdem bekannt geworden ist, dass in Weißrussland Schwarze Listen geführt und Künstlerinnen und Künstler mit Repressionen bedroht werden, stellt der Ausschuss für Kultur und Medien fest:
„Die Bedrohung von Künstlerinnen und Künstlern in der Republik Belarus und das Führen von Schwarzen Listen mit dem Ziel, Kulturschaffende für „unerwünscht“ zu erklären und damit in ihrer künstlerischen Tätigkeit einzuschränken, widerspricht dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen) und ist in aller Deutlichkeit zu verurteilen.
In all ihren Ausdrucksformen bedürfen Kunst und Kultur des besonderen Schutzes ihrer Freiheit. Die Kunst- und Kulturszene Weißrusslands darf in ihrem Streben nach Demokratisierung und im Bekenntnis zu Bürger- und Menschenrechten nicht behindert werden. Das Engagement und die Werke der weißrussischen Künstlerinnen und Künstler sind als wichtige und eigenständige Beiträge zum gesellschaftlichen Leben des Landes zu würdigen.
Projekte, Initiativen und Austauschprogramme, die mit Hilfe von deutschen und EU-Mitteln in Weißrussland durchgeführt werden, schaffen Raum für weißrussische Künstlerinnen und Künstler zur Präsentation ihrer Werke und unterstützen auf diesem Weg den Prozess der Demokratisierung und die Freiheit der Kunst und des Kulturlebens in Weißrussland.
Der Ausschuss für Kultur und Medien erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich gegenüber den politisch Verantwortlichen in Weißrussland dafür einsetzt, dass Kulturschaffende in Weißrussland in ihrer freien, künstlerischen Meinungsäußerung nicht behindert oder gar drangsaliert werden. Im Rahmen der deutschen und europäischen Beteiligung an Kulturprojekten kommt es darauf an, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zu dem auch die Freiheit der Kunst und Kultur gehört, in Weißrussland gewahrt wird und Künstlerinnen und Künstler in ihrem Ausdruck und ihrer Entfaltung nicht behindert werden.“Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.