Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2011 > 07.09.2011
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder, der den Deutschen Bundestag in dem Verfahren in Karlsruhe vertreten hat:
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass das Parlament seiner Verpflichtung nachzukommen hat, Regierungsvorlagen kritisch zu prüfen. Der Bundestag hat danach bei der Gesetzgebung das Heft in der Hand und darf sich bei seinen Beratungen nicht unter Druck setzen lassen. Damit unterstreicht Karlsruhe das Recht der Parlamentarier, über die wesentlichen Elemente der Euro-Rettungspakete frei zu entscheiden. Das Gericht räumt den Abgeordneten einen breiten Raum politischer Gestaltung ein, zieht aber auch klare Grenzen: Der Versuchung, parlamentarische Rechte „vertrauensvoll“ in die Hände der Regierung zu geben, hat das Parlament zu widerstehen. Es entspricht dem Wählerauftrag, eigenständig und selbstbewusst auch Regierungsvorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. Dieser Verpflichtung ist der Bundestag nachgekommen.
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