Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2011 > 10.11.2011
Die Mitglieder des Menschenrechtsausschusses fordern Aserbaidschan auf, sich an den Verpflichtungen des Europarates messen zu lassen und dem Sonderberichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für politische Gefangene in dem Land, Christoph Strässer (SPD) ungehinderten Zugang zu den Hafteinrichtungen zu gewähren.
Dies geht aus einer Entschließung hervor, die der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in seiner Sitzung am 9. November mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen
bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. verabschiedet hat. Die Entschließung lautet im Wortlaut wie folgt:
„Aserbaidschan ist seit 2001 Mitglied im Europarat und hat im April 2002 die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und sich damit den darin enthaltenen menschenrechtlichen Standards verpflichtet. Diese Verbindlichkeit hat sich Aserbaidschan selbst auferlegt und an diesen Verpflichtungen muss es sich auch messen lassen.
Im März 2009 setzte die Parlamentarische Versammlung des Europarates Christoph Strässer als Sonderberichterstatter für politische Gefangene in Aserbaidschan ein. Hieraus folgt, dass der Sonderberichterstatter ungehinderten Zugang zu den Hafteinrichtungen in Aserbaidschan haben muss. Trotz mehrmaliger Aufforderungen hat sich Aserbaidschan geweigert, dem Sonderberichterstatter ein Visum zur Einreise nach Aserbaidschan auszustellen. Nachdem vor wenigen Wochen entsprechend einem aus Baku geäußerten Wunsch die Beschränkung des Mandates allein auf politische Gefangene in Aserbaidschan fallen gelassen wurde, hat Aserbaidschan dem Sonderberichterstatter für politische Gefangene dennoch kein Visum ausgestellt, so dass eine Reise abermals abgesagt werden musste.
Zugleich gibt die Situation der politischen Gefangenen in Aserbaidschan Anlass zur Sorge. Oppositionelle, Journalisten und Blogger werden eingeschüchtert und eingesperrt. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Europarat sich durch den Sonderberichterstatter ein eigenes Bild machen kann, inwieweit die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention in Aserbaidschan eingehalten werden.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
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