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Oft sind es Parlamentarier in anderen Ländern, die ihr Mandat wegen ihres konkreten Eintritts für die Menschenrechte nicht uneingeschränkt ausüben können. Sie werden verfolgt, bedroht und müssen oft sogar mit Gefängnisstrafen rechnen. Dies erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages, Tom Koenigs. Deshalb, so Koenigs, gibt es seit 2003 das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Deutschen Bundestages, in der sich die Abgeordneten für ihre ausländischen Kolleginnen und Kollegen einsetzen, wie zuletzt für den malaysischen Parlamentsabgeordneten Anwar Ibrahim, dem in einem politisch motivierten Verfahren eine lange Haftstrafe droht.
Aus Anlass der am 10. Dezember 1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalvollversammlung der Vereinten Nationen wird an diesem Tag jedes Jahr die Aufmerksamkeit auf die weltweit gültigen Menschenrechte gelenkt. Denn dass diese auch tatsächlich überall anerkannt werden, ist leider noch immer nicht selbstverständlich, betont der Vorsitzende.
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