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Die qualifizierte Mehrheit ist bei wichtigen Entscheidungen im Parlament oder in sonstigen Gremien eine Mehrheit, die über die einfache Mehrheit hinausgeht. Der Anteil der Zustimmung der Stimmberechtigten wird vorher festgelegt, z.B. die Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit. Für Verfassungsänderungen bedarf es nach dem Grundgesetz einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestags und der Stimmen des Bundesrats. In der Mehrzahl der Fälle reicht für die Abstimmung im Bundestag die einfache Mehrheit, das ist die Mehrheit der in einer Abstimmung anwesenden Abgeordneten.