Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche gesammelt in einer Drucksache veröffentlicht.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/S/schriftl_frag.html
Stand: 13.10.2008