Rechte von Leistungsbeziehern im Urteil von Experten

Buch über Sozialrecht

Bündnis 90/Die Grünen wollen die Rechtsposition der Nutzer von sozialen Leistungen stärken. Sie haben die Bundesregierung in einem Antrag (17/7032) aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und damit auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates zu steigern. Der Antrag steht zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion (17/9070) im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) am Montag, 21. Mai 2012. Sie beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden.

Die Sitzung wird am Montag, 21. Mai, ab 19 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Web-TV auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

"Beratungsanspruch stärken"

Die Grünen verlangen, dass der Beratungsanspruch gegenüber den Institutionen, die Sozialleistungen auszahlen, gestärkt wird. Ziel sei eine neutrale, trägerunabhängige Beratungsinstanz. Auch solle der Zugang zu Sozialleistungen durch barrierefreie Informationsmöglichkeiten erleichtert werden.

Ebenso tritt die Fraktion dafür ein, einen Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Hilfeplans zu schaffen, wobei die Teilhaberechte der Nutzer in den Mittelpunkt rücken sollten.

"Prozesskostenhilfe nicht einschränken"

Die Sozialgerichtsbarkeit müsse als eigenständiger Gerichtszweig erhalten bleiben. Klagen vor Sozialgerichten sollen weiterhin kostenfrei sein, die Prozesskostenhilfe dürfe nicht eingeschränkt werden.

Zur Begründung heißt es, eine restriktive Rechtsumsetzung und mangelnde Kooperation der Sozialleistungsträger verhindere es, dass Nutzer soziale Leistungen nach ihren Bedürfnissen in Anspruch nehmen können.

Linke will jungen Hartz-IV-Beziehern helfen

Die Linke will die Situation für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren verbessern. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, die Einbeziehung erwachsener junger Menschen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern aufzuheben und "auf dem Weg zu einer komplett sanktionsfreien Mindestsicherung" kurzfristig das "Sanktionssondersystem für unter 25-Jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte" aufzuheben. #

Das Zweite Sozialgesetzbuch behandele volljährige Personen unter 25 Jahren nicht als "Erwachsene mit individuellen Rechten", sondern als "Anhängsel der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben", kritisieren die Abgeordneten. (vom)

Zeit: Montag, 21. Mai 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail:  arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Gerald Weiß, Berlin
Deutscher Gewerkschaftsbund
Martin Kerwat, Berlin
Deutscher Landkreistag
Michael Schweiger, Nürnberg
Bundesrechtsanwaltskammer
Prof. Dr. Uwe Berlit, Leipzig
Bund Deutscher Sozialrichter e. V.
Prof. Hans-Ulrich Weth, Tübingen
Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e. V.
Dr. Florian Blank, Düsseldorf