Neues Bergrecht im Urteil der Sachverständigen

Arbeiter der RAG Deutsche Steinkohle sind damit beschäftigt, die Einrichtungen unter Tage abzubauen.

"Ein neues Bergrecht für das 21. Jahrhundert" haben Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (17/8133) überschrieben, der zusammen mit drei weiteren Vorlagen der Opposition Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch, 23. Mai 2012, ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Ernst Hinsken (CDU/CSU) beginnt um 15.30 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Sie wird am Mittwoch, 23. Mai, ab 17.30 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Web-TV auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Grüne fordern öffentliche Interessenabwägung

Die Grünen wollen, dass das Bundesberggesetz grundlegend überarbeitet wird. Es soll den Bergbau grundsätzlich ermöglichen. Im Planungs- und Genehmigungsstadium müsse eine öffentliche Interessenabwägung zwischen potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen stattfinden.

Neben Änderungen an den Eigentumsrechten von Bodenschätzen verlangt die Fraktion die Einführung einer generellen "Bergschadensvermutung mit Beweislastumkehr". Damit müsste der Bergbau-Betreiber im Schadensfall nachweisen, dass der Schaden nicht auf den Bergbau zurückzuführen ist.

"Förderabgabe von zehn Prozent des Materialwerts"

In einem Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der bergrechtlichen Förderabgabe (17/9390) verlangen die Grünen eine Förderabgabe von zehn Prozent des Materialwerts auf alle geförderten Bodenschätze.

Umgekehrt will die Fraktion zahlreiche Befreiungen streichen, um so zu Mehreinnahmen von mehreren 100 Millionen Euro zu gelangen.

Anträge von SPD und Linksfraktion

Eine umfassende Änderung des Bergrechts fordert auch die SPD in einem Antrag (17/9560). Das Bundesberggesetz und die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben sollen so reformiert werden, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz im gesamten Verfahren deutlich erhöht werden.

Schließlich fordert Die Linke in einem Antrag (17/9034), das neue Bergrecht müsse vor allem auf Konfliktvermeidung setzen und sich bei der Genehmigung von Bergbauvorhaben an den Planfeststellungsverfahren orientieren. Unter Siedlungen befindliche Bodenschätze sollten nicht abgebaut werden, es sei denn, die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie die betroffenen Kommunen sind damit einverstanden. (vom)

Zeit: Mittwoch, 23. Mai 2012, 15.30 bis 17.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen