"Warnschussarrest" im Urteil der Sachverständigen

Häftling schaut aus dem Fenster des Jugendgefängnisses

Der sogenannte Warnschussarrest für jugendliche Straftäter steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 23. Mai 2012. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Die geladenen Sachverständigen äußern sich zu dem von CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (17/9389).

"Gefängnisalltag anschaulich machen"

Die Fraktionen wollen den "Warnschussarrest" im Jugendstrafrecht verankern. Jugendliche Straftäter, die zu Bewährungsstrafen verurteilt sind, sollen für bis zu vier Wochen in den Jugendstrafvollzug geschickt werden können. Damit solle ihnen anschaulich gemacht werden, wie der Gefängnisalltag aussieht, der ihnen bei möglichen weiteren Straftaten drohen würde.

Darüber hinaus soll der Warnschussarrest die Jugendlichen eine Zeit lang aus ihrem Alltag und dem damit verbundenen, meist "schädlichen Umfeld" herausnehmen. Ziel sei es, "erzieherische Gesichtspunkte und eine möglichst erfolgreiche Bewältigung der Bewährungszeit im Auge zu behalten". (vom)

Zeit: Mittwoch, 23. Mai 2012, 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen