Union und FDP fordern klare Aufgabenverteilung zwischen nationaler und EU-Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag - 03.05.2012

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von Union und FDP setzen sich für eine Neuausrichtung der EU-Entwicklungszusammenarbeit ein. In ihrem Antrag (17/9424), der am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, begrüßen die Fraktionen die Pläne der EU-Kommission, die EU-Entwicklungszusammenarbeit auf eine kleinere Anzahl von Staaten zu beschränken, auf die am wenigsten entwickelten Ländern zu konzentrieren und die Hilfen für Partnerländer zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten stärker zu koordinieren. Außerdem unterstützen die Abgeordneten die Konditionierung bei der Vergabe der allgemeinen Budgethilfe, also die Bindung direkter Zuwendungen an Haushalte der Partnerländer an Auflagen zu „allgemeinen Standards von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“.

Die Ansätze der EU-Kommission seien geeignet, zu einer „wirksameren, ergebnisorientierteren und länder- und regionalspezifischeren Entwicklungszusammenarbeit“ zu gelangen, schreiben die Abgeordneten, fordern jedoch darüber hinaus eine „weitere Konkretisierung“ insbesondere bei der Aufgabenverteilung.

So soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die „Aufgabenfelder von Kommission und der Mitgliedstaaten klar definiert werden“ und sich die Kommission auf „Bereiche, Länder und Regionen konzentriert, bei denen ein Mehrwert der Entwicklungszusammenarbeit“ gegenüber jener der Mitgliedstaaten vorliegt. Bei der Aufstellung der Länderstrategien soll die Erfahrung der EU-Mitgliedsstaaten in diesen Ländern berücksichtigt werden. Außerdem fordern die Abgeordneten unter anderem, die Frauenförderung als Querschnittsaufgabe verstärkt zu beachten. Die finanzielle Ausstattung des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrumentes (ENPI) soll nicht zu Lasten des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) oder des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gehen, heißt es im Antrag weiter. Dabei soll das Ziel der Beschränkung des EU-Haushaltes in den Jahren 2014-2020 auf ein Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens beachtet werden.

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