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Verkehr und Bau/Antwort - 10.05.2012
Berlin: (hib/MLA) Da Motorradlärm zunehmend als Problem betrachtet wird, wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9260) wissen, wie eine Geräuschgrenzwertüberschreitung von der Polizei nachgewiesen werden kann. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort (17/9380) fest, dass es neben der Überprüfung der Schalldämpferanlage sowie der Standgeräuschmessung keine weiteren Kontrollmöglichkeiten gibt. Eine Geräuschmessung mittels einer stationären Anlage würde an einer Vielzahl von ungleichen Randbedingungen (z.B. geräumige Freifläche, ISO-Asphalt, Schallreflexionen) scheitern. Angesichts des Aufwands einer Vorbeifahrtsmessung würde das zu erwartende Strafmaß in keinem Verhältnis stehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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