SPD fordert Streichung der Extremismusklausel

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag - 10.05.2012

Berlin: (hib/AW) Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte Extremismusklausel aus den Richtlinien der Bundesprogramme „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“, „Initiative Demokratie stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zu streichen und die Vergabe von Fördergeldern nicht an eine Unterzeichnung der Erklärung zu knüpfen. In ihrem Antrag (17/9558) berufen sich die Sozialdemokraten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, das die Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt hat. Nach Ansicht des Gerichts ist die Erklärung, wonach der Empfänger von Fördergeldern seine Partner hinsichtlich ihrer Haltung zum Grundgesetz überprüfen soll, zu unbestimmt. Es sei unklar, wer etwa Partner ist und welches Verhalten vom Empfänger der Fördergelder konkret verlangt wird.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion gefährdet die Extremismusklausel den gesellschaftlichen Kampf gegen den Rechtsextremismus. Sie stelle Initiativen unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit.

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