Innenausschuss debattierte über Vorratsdatenspeicherung

Innenausschuss - 09.05.2012

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwochvormittag kontrovers über den Streit um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung debattiert. Dabei verwies ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit darauf, dass der wesentliche Inhalt der Richtlinie aus dem Jahr 2006 von Deutschland nicht umgesetzt worden sei und die Europäische Kommission keine Anhaltspunkte für eine baldige Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs habe. Er bekräftigte, dass der Bundesrepublik daher eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichtumsetzung der Richtlinie droht. Die EU-Kommission könne es sich nicht leisten, die Nichtumsetzung durch Deutschland zu ignorieren. Der Vertreter betonte zugleich, dass die Kommission einen Vorschlag zur Verbesserung der Richtlinie unterbreiten werde, wofür er jedoch keinen Termin nennen könne. Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums sagte mit Blick auf einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, die Bundesregierung befinde sich hier im „Abstimmungsverfahren“.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte mit Blick auf eine mögliche Überarbeitung der Richtlinie, dass es auch dann bei einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bleiben werde. Sie erkundigte sich zugleich danach, bei welchen Inhalten eine Überarbeitung in Erwägung gezogen werde. Auch wollte sie wissen, wie lange es dauern könne, bis der EuGH die Bundesrepublik wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie zu Strafzahlungen verurteilt.

Die SPD-Fraktion sprach sich für die Vorratsdatenspeicherung aus und hielt der Regierungskoalition einen anhaltenden Streit in dieser Frage vor. Die Bundesregierung solle dazu „endlich“ etwas vorlegen, doch sei dies nicht zu sehen. Zwar könne man mit guten Gründen auch gegen die Vorratsdatenspeicherung sein, doch könnten Bundesregierung und Bundestag nicht Recht und Gesetz ablehnen.

Die FDP-Fraktion sagte, man habe das Problem „auf dem Schirm“ und bemühe sich um eine Lösung, die aber nicht einfach sei. Sie verwies zugleich darauf, dass es auch relativ viele andere Vertragsverletzungsverfahren gebe und Deutschland auch in anderen Fällen zu Strafzahlungen verpflichtet worden sei. Zudem unterstrich sie, dass auch die Evaluierung der Richtlinie durch die EU-Kommission länger dauere.

Die Fraktion Die Linke kritisierte die Haltung der SPD zur Vorratsdatenspeicherung und wandte sich dagegen, „Krokodilstränen“ wegen des Vertragsverletzungsverfahrens zu vergießen. Sie hob ebenfalls hervor, dass derzeit zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland liefen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstrich, immer gegen die Vorratsdatenspeicherung gewesen zu sein. Es könne jedoch keinen Zweifel daran geben, dass europäisches Recht auch umgesetzt sei. Die Koalition habe sich in der Frage der Vorratsdatenspeicherung „auf gar nichts geeinigt“. Dies sei ein „Armutszeugnis“.

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