Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

Finanzen/Antwort - 14.05.2012

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält es nicht für geboten, aufgrund finanzgerichtlicher Urteile zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften generell und bundesweit vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Wie es in einer Antwort (17/9472) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9273) heißt, will das Bundesministerium der Finanzen vielmehr die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in den anhängigen Beschwerdeverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz abwarten.

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