Rechtsausschuss lehnt Gesetzentwurf zu gleichgeschlechtlichen Eheschließungen ab

Rechtsausschuss - 09.05.2012

Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (17/6343) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. In der Sitzung am Mittwochvormittag stimmten neben der antragstellenden Fraktion auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen von SPD und Linke für den Gesetzentwurf, der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Ein Mitglied der Grünen-Fraktion enthielt sich.

Dass gleichgeschlechtlichen Paaren „bis heute die Ehe verwehrt“ ist, argumentiert die Grünen-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf, stelle „eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“ dar. Aufgrund des „gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses“ gebe es „keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten“. Darüber hinaus seien gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Steuer- und Adoptionsrecht.

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